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Die Ersatzversorgung gewährleistet, dass Verbraucher:innen jederzeit mit Energie versorgt werden. Auch dann, wenn ihr bisheriger Energieanbieter die Belieferung einstellt. In diesem Fall werden die betroffenen Kund:innen in die Ersatzversorgung aufgenommen. Die Ersatzversorgung in Niederspannung durch die Energieversorgung Gera GmbH (EGG) erfolgt nur im Grundversorgungsgebiet der EGG.
In der Ersatzversorgung befinden sich Kund:innen für maximal drei Monate. Schließen sie danach keinen Liefervertrag ab und verbrauchen weiterhin Energie, fallen sie automatisch in die Grundversorgung, wenn sie Haushaltskunden sind. Nicht-Haushaltskunden müssen nach Ablauf der drei Monate mit einer Unterbrechung der Versorgung durch den Netzbetreiber rechnen, wenn bis dahin kein Lieferant die Versorgung auf vertraglicher Basis übernommen hat.
Haushaltskunden sind gemäß §3 Nr. 22 EnWG solche Letztverbraucher, die Energie für den eigenen Energieverbrauch entweder im Haushalt oder für berufliche, landwirtschaftliche bzw. gewerbliche Zwecke kaufen. Gewerbekunden zählen nur dann zu den Haushaltskunden, wenn ihr Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt.
In der Ersatzversorgung können die Preise zum 1. und 15. eines Monats (ohne Ankündigungsfrist, ohne Preisanpassungsschreiben und nur mit Veröffentlichung auf der Website) und in der Grundversorgung zum 1. eines Monats angepasst werden.