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In der heutigen Zeit ist es wichtiger denn je, clever mit Energiekosten umzugehen und gleichzeitig ein angenehmes Wohnklima zu schaffen. Unsere Heizstromtarife bieten Ihnen die Möglichkeit, die Wärmeversorgung Ihres Zuhauses effizient und kostengünstig zu gestalten.
Für neue Anlagen nach §14a EnWG (steuerbar und mit Eintarifzähler) bieten wir unseren Tarif Gera WärmepumpenStrom an. Haushalte mit Doppeltarifzähler können von den Konditionen unseres Tarifs Gera WärmeStrom profitieren.
Nachhaltiges und kostengünstiges Heizen sowie das Betreiben einer Ladestation für Ihr E-Mobil sind mit dem Tarif "Gera WärmepumpenStrom" möglich. Im Gegensatz zu herkömmlichen Haushaltsstromtarifen profitieren Sie hierbei von reduzierten Netzentgelten. Für nur 12 Euro zusätzlich im Jahr können Sie mit unserer Option GeraGreen außerdem zertifizierten Ökostrom beziehen und damit einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Die angegebenen Bruttopreise sind Komplettpreise inklusive aller Abgaben und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19% Die angegebenen Nettopreise verstehen sich inklusive aller Abgaben und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%
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Alternativ können Sie auch unser Auftragsformular ausfüllen und den Antrag per E-Mail an serviceNO SPAM SPAN!@egg-gera.de senden.
* Erläuterung der Module der Netzentgeltreduzierung
Der Tarif kann bei einem erwarteten Jahresverbrauch von bis zu 20.000 kWh gebucht werden. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten. Danach beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende.
Entdecken Sie unseren attraktiven Heizstromtarif "Gera WärmeStrom", speziell konzipiert für Haushalte mit Doppeltarifzählern. Profitieren Sie von flexiblen und kosteneffizienten Lösungen für Ihre Heizbedürfnisse – egal, ob Sie Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen oder andere elektrische Heizsysteme nutzen. Für nur 12 Euro zusätzlich im Jahr können Sie mit unserer Option GeraGreen außerdem zertifizierten Ökostrom beziehen und damit einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Was unterscheidet Heizstrom und Haushaltsstrom?
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Strom: Haushaltsstrom und Heizstrom. Haushaltsstrom wird verwendet, um Geräte wie Kühlschränke, Fernseher und Licht zu betreiben. Heizstrom hingegen ist speziell für die Wärmeerzeugung und das Heizen gedacht.
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass Heizstrom und Haushaltsstrom identisch sind. Tatsächlich handelt es sich um unterschiedliche Tarifmodelle. Haushaltsstrom steht rund um die Uhr zu einem festen Preis zur Verfügung, während Heizstrom in der Regel kostengünstiger ist. Dies liegt an den unterschiedlichen Nutzungszeiten, da Heizstrom überwiegend in den Nachtstunden verwendet wird, wenn die allgemeine Nachfrage nach Strom niedriger ist. Dadurch können Energieversorger diesen Strom zu günstigeren Konditionen anbieten.
Welche Vorteile bieten Heizstromtarife für steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen oder Wallboxen, spielen eine entscheidende Rolle in der Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors und tragen somit erheblich zur Energiewende bei. Diese Geräte erfordern zudem eine höhere Leistung als die meisten herkömmlichen Haushaltsgeräte. Um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden, haben Netzbetreiber die Möglichkeit, die Leistung dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zeitweise zu begrenzen. Dabei bleibt eine Mindestleistung von 4,2 kW stets gewährleistet, sodass Wärmepumpen weiterhin betrieben und Elektroautos aufgeladen werden können.
Als Gegenleistung für die netzorientierte Steuerung profitieren die Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen von einer Reduzierung der Netzentgelte.
Welche Anlagen gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden, unterliegen der Steuerung. Ausgenommen sind jedoch Nachtspeicherheizungen. Verbrauchseinrichtungen mit einer maximalen Leistung von weniger als 4,2 kW fallen nicht unter die Regulierung oder Entlastung. Bei mehreren kleineren Anlagen, die hinter einem gemeinsamen Zähler betrieben werden, werden diese als eine einzige Einheit betrachtet, sodass sie zusammen die Grenze von 4,2 kW erreichen müssen.
Für Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind, gilt ein Bestandsschutz. Falls bereits zuvor ein reduziertes Netzentgelt für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gewährt wurde, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, haben jederzeit die Möglichkeit, freiwillig in die neue Regelung zu wechseln. Ein Rückwechsel zu einem Vertrag ohne Regulierung ist in diesem Fall jedoch nicht mehr möglich.
Woran erkennen Sie, welche Zähler installiert sind?
Eintarifzähler mit getrennter Messung: Bei einem Eintarifzähler mit separater Messung haben Sie zwei Zähler, die jeweils über ein eigenes Zählwerk verfügen. Der erste Zähler erfasst den Verbrauch Ihres Haushaltsstroms, während der zweite Zähler für die Messung des Heizstroms zuständig ist.
Doppeltarifzähler mit getrennter Messung: Ein Doppeltarifzähler, auch Zweitarifzähler genannt, hat zwei Zählwerke, die als HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif) gekennzeichnet sind und misst den Verbrauch des Heizstroms getrennt vom restlichen Haushaltsstrom. Der Zähler ist in der Lage, zu verschiedenen Zeiten den Verbrauch zu erfassen. Zum Beispiel, wenn der Stromtarif nachts einen günstigeren Preis (NT) hat als tagsüber (HT). Er wird häufig auch bei Nachtspeicherheizungen eingesetzt. Der genaue Zeitpunkt, an dem Ihr Zähler täglich vom Hochtarif auf den Niedertarif wechselt, wird vom Netzbetreiber individuell festgelegt. Diese Umschaltung erfolgt automatisch und ist bereits in Ihrem Gerät integriert.